Neuenkirchen wurde vermutlich im 11. Jahrhundert gegründet. Das Gebiet war im Mittelalter und der Renaissance Zankapfel zahlreicher Streitigkeiten zwischen den Stiften Osnabrück und Münster. Die Siedlungen um Vörden sind dagegen sehr viel älter. Ursprünglich waren Ansiedlungen in Hinnenkamp und Hörsten vorhanden. Durch die Gemeinde geht die sächsisch-fränkische Siedlungsgrenze. Vörden gehörte zum sächsischen Dersagau. Aus dem Jahr 785 berichtet eine Aufzeichnung über einen Heerzug Karls des Großen in dem Gebiet, der zu erheblichen Verwüstungen geführt haben soll. Die erste urkundliche Erwähnung Vördens datiert auf das Jahr 1341. In Vörden wurde im Mittelalter eine Stiftsburg errichtet. Ab 1867 gehörte Vörden dann zum Landkreis Bersenbrück. In der Neuzeit wurde Vörden mit der Gebietsreform 1974 aus dem Landkreis Osnabrück in den Landkreis Vechta mit den beiden Gemeinden Hinnenkamp und Hörsten eingegliedert.
Neuenkirchen-Vörden ist ein Zusammenschluss der Gemeinden Neuenkirchen und Vörden sowie der kleineren Orte Hinnenkamp und Hörsten. Die Bevölkerung der Ortschaft Vörden wünschte mehrheitlich einen Anschluss der Ortschaft als Gemeinde an den Landkreis Osnabrück, der jedoch der Ortschaft verwehrt wurde. Diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht 1992 bestätigt. Daraufhin wurde die Gemeinde Neuenkirchen (Oldenburg), zu der auch Vörden gehörte, auf Antrag des Gemeinderates vom Niedersächsischen Innenministerium zum 1. Oktober 1993 in „Neuenkirchen-Vörden" umbenannt, um die Gleichwertigkeit beider Gemeindeteile zu zeigen und um sie von zahlreichen gleichnamigen Gemeinden in Deutschland besser unterscheiden zu können.
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