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INFO Kreis Navlinie

 

Kreis COESFELD

Bundesland Nordrhein-Westfalen
Verwaltungssitz Coesfeld
Einwohner Kreis 220.586 (31. Dez. 2019)
Bevölkerungsdichte 199 Einwohner je km²
Fläche 1.110,1 km²
KFZ-Kennzeichen COE, LH
Kreisverwaltung Friedrich-Ebert-Str. 7
Telefon 0 25 41 / 18 - 0
Telefax 0 25 41 / 18 - 9999
Internet www.kreis-coesfeld.de

Nach dem Abzug der französischen Truppen 1813 und dem Wiener Kongress 1815 wurde das heutige Kreisgebiet Teil der preußischen Provinz Westfalen. 1816 erfolgte die Verwaltungsgliederung in die Landkreise Coesfeld und Lüdinghausen im Regierungsbezirk Münster. Erster Landrat des Kreises Coesfeld wurde Dr. Clemens Maria Franz von Bönninghausen, Sitz der Kreisverwaltung wurde dessen Privathaus, das Haus Darup zu Darup.

Das erste Kreisverfassungsrecht war die Kreisordnung aus dem Jahr 1827. Sie gab den Landkreisen jedoch keine echte Selbstverwaltung. Die ständischen Kreistagen hatten nur beratende Funktion. Mit der Kreisordnung des Jahres 1886 kam dann die Selbstverwaltung, das Verwaltungsorgan wurde der Kreisausschuss. 1933 wurde unter nationalsozialistischer Diktatur die staatliche Beschlusszuständigkeit des Kreisausschusses den Landräten zugesprochen. Der Kreisausschuss hielt nur noch die beratende Funktion, wobei allerdings die Kreisordnung von 1886 noch bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs galt.

Ab 1945 oblag der britischen Militärregierung die Entwicklung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts bis am 1. April 1946 eine neue Regelung mit teilweise grundsätzlichen Änderungen in Kraft trat. Statt des Landrats leitete der Oberkreisdirektor als kommunaler Beamter die Verwaltung. Der Landrat als Vorsitzender des Kreistags stand ihm ehrenamtlich bei.

Die nach Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeführte Gliederung der Landkreise in Ämter und amtsangehörige Gemeinden sowie amtsfreie Gemeinden wurde bis zur kommunalen Neugliederung beibehalten. Auch die 1816 gebildeten Landkreise Coesfeld und Lüdinghausen hatten bis zur kommunalen Neugliederung von 1975 weitgehend Bestand. Nur die Gemeinde Havixbeck wurde bereits 1832 an den Landkreis Münster und die Stadt und das Amt Haltern 1929 an den Landkreis Recklinghausen abgegeben.

Die kommunale Neugliederung selbst wurde von 1967 bis 1975 in zwei Schritten durchgeführt. Zuerst wurden die Gemeindegebiete und deren Grenzen neu festgelegt, danach wurden mit Wirkung zum 1. Januar 1975 die Kreise neu gebildet. Der Kreis Lüdinghausen wurde dabei zum 31. Dezember 1974 aufgelöst und im wesentlichen dem Kreis Coesfeld zugeschlagen. Zusätzlich wurden die Gemeinden Nottuln mit Appelhülsen und Schapdetten und Havixbeck mit Hohenholte aus dem ehemaligen Kreis Münster dem Kreis Coesfeld zugeschlagen. Gleichzeitig gab der Kreis Coesfeld die Stadt Gescher an den neuen Kreis Borken ab.

Mit der Änderung der Kreisordnung im Mai 1994 traten weitere wesentliche Änderungen für die Kreise in Kraft. Die seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs eingeführte „Doppelspitze" wurde abgeschafft. Seitdem leitet der Landrat oder die Landrätin die Sitzungen von Kreistag und Kreisausschuss, repräsentieren den Kreis und sind Leiter der Kreisverwaltung. Gewählt wird er/sie unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgers des Kreises. Zusätzlich gibt es einen vom Kreistag bestellten allgemeinen Vertreter.

    


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